IHR TIPP - IHR GEWINN
Sie geben uns einen Tipp wo eine noch nicht öffentlich zum Verkauf ausgeschriebene Immobilie für eine Vermarktung angedacht ist. Bei einem etwaigen Verkauf dieses von Ihnen angezeigten Objektes, können wir Ihnen einen 8 prozentigen Provisionsanteil auszahlen.
Teilnahmebedingungen
Die Tippgeber-Provision erhält nur, wer uns den vollständigen Namen des Verkäufers und die Anschrift der Immobilie oder des Grundstücks mitteilt. Nur wenn diese Immobilie oder dieses Grundstück über Waldfried Schmidt Immobilien e. K. verkauft wird, (notarielle Beurkundung des Kaufvertrages), erhält der Tippgeber seine Provision. Die Immobilie darf noch nicht öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben oder uns bekannt sein. Tipps aus Zeitungen oder Internetdatenbanken werden nicht angenommen.
Der Provisionsanteil beträgt 8%:
Die Provision kann nicht bar ausbezahlt werden. Voraussetzung für die Auszahlung ist der Abschluss eines notariell beurkundeten Kaufvertrages der durch den Tippgeber empfohlenen Immobilie oder des Grundstücks und ist erst fällig, bei Zahlungseingang der mit dem Käufer bzw. Verkäufer vereinbarten Maklerprovision. Es muss eine Rechnung für die Tippgeber-Provision geschrieben werden. Wir weisen darauf hin, dass die ausgezahlte Provision gemäß § 22 Nr. 3 Einkommensteuergesetz einkommensteuerpflichtig sein kann. Tippgeber-Provisionen müssen mit uns vor oder bei der Bekanntgabe der Empfehlung schriftlich vereinbart werden.
Bitte haben sie dafür Verständnis daß direkte Angehörige des Verkäufers/in ausgeschlossen von der Tippgeberprovision sind.
Uns weitergeleitete Verkäuferinformationen dürfen nicht durch Belästigung, unaufgeforderte Anrufe, in aggressiver Weise oder durch Täuschung erlangt werden. Der Tippgeber hat dem Verkäufer darüber hinaus offenzulegen, dass er von uns eine Provision erhält. Wir weisen darauf hin, dass personenbezogene Daten nur bei der ausdrücklichen Einwilligung des Verkäufers weitergegeben werden dürfen.
Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung sowie Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Calw.
Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht.
Wir würden uns freuen wenn wir diesbezüglich von Ihnen hören
könnten.